Von der Corona-Pandemie betroffene Arbeitgeber können eine zweimonatige Fristverlängerung für die zum 10.04.2020 abzugebenden Lohnsteueranmeldungen beantragen. Damit kann das Land den Unternehmen zusätzliche Liquidität von voraussichtlich über 3 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.
Damit werden die Unternehmen und Arbeitgeber im Land NRW noch weitergehender entlastet, um Ihnen die notwendige zusätzliche Liquidität zu verschaffen.
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