Konjunkturpaket 2020: Antrag auf Überbrückungshilfe
In allen Medien präsent ist derzeit das Konjunkturpaket 2020 der Bundesregierung. Ein Bestandteil davon soll eine Überbrückungshilfe für Unternehmen und Selbstständige werden, die wegen der Corona-Krise in Schwierigkeiten gekommen sind.
Die Details zu dieser Förderung stehen noch nicht fest. Anträge für die Förderung können noch nicht gestellt werden. Fest steht, dass die für die Anträge benötigten Zahlen von einem Steuerberater bestätigt werden müssen. Es ist sinnvoll, schon jetzt zu prüfen, ob eine Förderung für Sie in Betracht kommt und den Antrag vorzubereiten.
Eine Überbrückungshilfe können Sie voraussichtlich erhalten, wenn:
- Ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um 60% niedriger war als in den Vorjahren und
- Ihr Umsatz in einem der Monate Juni, Juli und August 2020 um mindestens 40% niedriger war als in den jeweiligen Monaten 2019.
Sie können dann einen Anteil Ihrer monatlichen Fixkosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss erstattet bekommen. Auch die Kosten für Steuerberater für die Beantragung dieser Überbrückungshilfe zählen zu den förderfähigen Fixkosten. Die Höhe der Erstattung hängt von der Höhe des Umsatzeinbruchs und der Anzahl der Mitarbeiter ab.
Wie ist Ihre Einschätzung – halten Sie es für möglich, dass bei Ihnen diese Voraussetzungen erfüllt sein werden?
Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir können gerne für Sie tätig werden auch wenn keine anschließende steuerliche Hilfe von uns in Anspruch genommen werden möchte. Eine Antragstellung ohne steuerlichen Berater ist nicht möglich.
Ihre Mitwirkung ist erforderlich. Denn die Zahlen zu Umsätzen, Umsatzschätzungen und Fixkosten sollten möglichst korrekt und schnell vorliegen. Nur so kann der Antrag auf Förderung für Ihr Unternehmen schnell gestellt und bearbeitet werden. Ansonsten drohen Zeitverlust und später – da sämtliche Anträge im Nachhinein überprüft werden – die Rückzahlung der Förderung.
Welche Unterlagen braucht der Steuerberater?
Der Steuerberater berücksichtigt im Rahmenseiner Plausibilitätsprüfung insbesondere die folgenden Unterlagen:
- Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2019 und, soweit vorhanden, der Monate April und Mai 2020
- Jahresabschluss 2019
- Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung 2019 und
- Aufstellung der von betrieblichen Fixkosten des Jahres 2019
- Umsatzschätzung für jeden einzelnen der Monate Juni, Juli und August 2020 (getrennt nach Monaten)
Bis wann können Anträge auf Überbrückungshilfe gestellt werden?
Das Programm läuft in den Monaten Juni bis August 2020.
Der Antrag kann nur einmalig gestellt werden. Die Antrags-fristen enden jeweils spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlungsfristen am 30. November 2020. Eine rück-wirkende Antragstellung für die Monate Juni – August ist möglich, jedoch spätestens am 31. August 2020.
Müssen die Kosten für den Steuerberater selber getragen werden?
Die Kosten für den Steuerberater müssen vom Antragsteller selbst getragen werden. Sie sind aber im Rahmen der Überbrückungshilfe grundsätzlich. erstattungsfähig. Der Anteil der Erstattung entspricht dem Erstattungssatz der Corona-Überbrückungshilfe im ersten Fördermonat. Die restlichen Kosten sind selbst zu tragen.
Gerne stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Ihr Team von Woldt Schiffers Steuerberater
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