In der Finanzverwaltung wurde auf Bundesebene der Beschluss gefasst, dass auch für das Jahr 2021 die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei anhaltender Pandemiebelastung per Antrag auf Null herabgesetzt werden kann. Für die Beurteilung, ob ein Unternehmer „krisenbetroffen“ ist, sind die gleichen Maßstäbe wie zur Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020 anzulegen. Demnach gelten grundsätzlich alle Unternehmen (einschließlich... read more →
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