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Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Damit Erbschaften und Schenkungen nicht zur Belastung für die Nachfolger werden, ist eine steuerrechtliche Beratung empfehlenswert. Die Ausnutzung von Freibeträgen, die gestalterische Planung der Vermögensübertragung, die Optimierung des Testaments, die Durchführung von Kettenschenkungen oder die gängige Vermögensübertragung unter Vorbehalt des Nießbrauchrechts sind nur einige Beispiele zur Reduzierung Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Sowohl kleinere als auch größere Vermögensübertragungen können, abhängig von Verwandtschaftsverhältnissen, zu einer Steuerbelastung führen.  Die Unterscheidung zwischen Privat- und Betriebsvermögen, die unterschiedlichen Bewertungsverfahren, Freibeträge und Steuerbefreiungen stellen die Beteiligten vor große Herausforderungen.

Die richtige Anwendung der gesetzlichen Vorschriften ist für den Erhalt des Vermögens von großer Bedeutung, um zum Beispiel eine Veräußerung des vorhandenen Vermögens zur Begleichung der Erbschaftsteuer oder der Schenkungsteuer zu vermeiden. 

Möglichkeiten zur Reduzierung der Erbschaftsteuer bestehen nicht nur vor dem Eintritt der Erbschaft, sondern können auch im Nachgang noch Anwendung finden. Beispiele hierfür sind der steuerfreie Zugewinnausgleich oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

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